
Lebenslagen
     Schule
          2. Wechsel in eine andere Schulart
Wechsel von der Hauptschule in die Realschule
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung
| Hauptschüler | Zeitpunkt des Übergangs | der Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen | 
| der Klasse 6 | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule | Bildungsempfehlung für die Realschule, das heißt in der Regel:
 in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
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| der Klassen 5 und 6 | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Realschule | Bildungsempfehlung für die Realschule, das heißt in der Regel:
 in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache mindestens die Note "gut"
im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
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| der Klassen 7 und 8 | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule | in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut" 
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
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| der Klassen 7 und 9 | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Realschule | in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache jeweils mindestens die Note "gut"
in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0 
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Wechselmöglichkeit mit Prüfung
| Hauptschüler | Zeitpunkt des Übergangs | der Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen | 
| der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule | Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde (in den Landkreisen: das Landratsamt und in den Stadtkreisen: das Staatliche Schulamt) bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
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| der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Realschule | Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 an zentral gelegenen Realschulen, die von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestimmt werden, ansonsten Aufnahmeprüfung der Realschule
der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
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